kpw-photo
Seitenende
Bilderverwendung
Stand: Dezember 2014
Das Grundkonzept
 

Photographieren ist mein Hobby, und was für MusikerInnen der Applaus ist, ist für mich die öffentliche Nutzung meiner Aufnahmen.

In der Regel photographiere ich auf Konzerten MusikerInnen, die mich und meine Bildverwendung kennen. Ohne schriftlichen Vertrag ist dabei die Basis, dass ich einige Bilder auf meinen Web-Sites veröffentliche und dafür im Gegenzug den MusikerInnen diese Bilder (und einige mehr nach Absprache) für die eigene Verwendung zur Verfügung stelle. Damit kann ich nicht nur ereignisbezogene Bilder mit Berichterstattungscharakter aufnehmen und publizieren, sondern auch porträtartige Bilder, die die Persönlichkeitsrechte der MusikerInnen berühren.

Bei einigen Veranstaltungen, etwa bei solchen mit Session-Charakter, nehme ich auch MusikerInnen auf, mit denen eine solche Absprache nicht besteht. In dem Falle biete ich dann, auf Anfrage Bilder zur Verfügung zu stellen und auf meine Web-Seiten zu stellen. Wenn keine (zustimmende) Anfrage kommt, bleiben die Bilder ungenutzt und werden auf längere Sicht gelöscht.

 
Bildrechte (30. Juli 2013) und ein pragmatischer Umgang mit ihnen auf Konsensbasis
 

Für die (Masse der) Konzert-Bilder ist davon ausgehen, dass ein Nutzungsrecht von mir als dem Urheber des Bildes (siehe UrhG) einerseits und zugleich von den abgebildeten Personen (gestützt auf das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) eingeräumt werden muss.Das heisst für jede Veröffentlichung: beide Parteien müssen zustimmen! Positv gesprochen: wir einigen uns! Wenn eine Seite die Veröffentlichung nicht will, unterbleibt diese. Anders gesagt: ich verlange nicht, dass die MusikerIn auf ihre Bildrechte verzichtet. Umgekehrt möchte ich klarstellen, dass ich nicht auf mein Urheberrecht verzichte und auch keine beliebige Nutzungsrechte Dritter einräume, wenn ich Dateien den Musikerinnen für die weitere Verwendung zur Verfügung stelle.

Um die Nutzung der Bilder praktikabel zu machen, ist der Standardablauf der, dass ich einige Bilder für die Web-Site zum Konzert auswähle, aufbereite und dann ins Netz stelle, ohne dies im Einzelfall mit der MusikerIn abzustimmen. Die MusikerIn bekommt dann den Link, die verwendeteten Bilder und einige weitere, die zwar bearbeitet, aber nicht auf der Site stehen. Einwände gegen einzelne Bilder werden schnell umgesetzt, das hat bisher keine Probleme gemacht. Wenn die MusikerIn das will, kann sie auch bei der Bildauswahl und -aufbereitung mitwirken, was jedoch in Arbeit ausartet und in der Praxis bisher nur relealisiert wurde, wenn es um Print-Projekte geht.

Wenn klar ist, dass die Veröffentlichung im Web problematisch sein könnte, kann auch eine Passwort-Lösung mit späterer Freigabe durch die MusikerIn oder Band verabredet werden.

Die MusikerIn kann meine Bilder in Eigenregie unter Wahrung meiner Bildrechte verwenden, etwa für eigene Websites, Veranstaltungsankündigungen oder zum Drucken für Plakate oder Covers. Konkret: sobald unsignierte Bilder im Spiel sind (die ich ja auch zur Verfügung stelle - siehe unten), muss in einer noch lesbaren Schrift mein "kpw-photo" auftauchen. Bei wichtigen Bildverwendungen erwarte ich auch einen Hinweis und - wenn es geht - ein Belegexemplar, etwa ein Plakat.

Achtung: dies gilt nicht für eine Nutzung bei Facebook! Facebook hat Nutzungsbedingungen, die meine Bildrechte nicht wahren: genauer unter Facebook - die Fallstricke

Noch mal: wenn dieses Verfahren für eine Seite zu keinen akzeptablen Ergebnissen führen sollte, kann immer noch juristische Notbremse gezogen werden.

In der bisherigen Praxis traten zwei Problemtypen auf: der unwissende Praktikant, der die Bildquelle vergessen, wegschnitten oder wegretuschiert hat. Das bedarf dann der Nachfrage und Richtigstellung. Häufiger tritt der andere Problemtyp auf, wenn nämlich in der Größe stark reduzierte Web-Dateien in einen Print-Workflow geraten und dann entweder Müll entsteht oder wütende Mails der Printer anfallen .... Deshalb unten die Ausführungen zu den verschiedenen Dateitypen.

 
Verschiedene Datei-Versionen einer Aufnahme
 

Ich nehme die Bilder im RAW-Format und erhalte damit sehr große Dateien (20 bis 30 MB pro Aufnahme), die mir weitreichende Bearbeitungsmöglichkeiten geben, etwa um eine unzureichende Bühnenbeleuchtung ausgleichen zu können. Der Nachteil ist, dass die RAW-Dateien im Unterschied zu JPG-Dateien erst bearbeitet werden müssen, ehe sie als ein ansehnliches Bild anzeigen lassen.

Signierte Web-Bilder: Für die Web-Site der jeweiligen Veranstaltung bearbeite ich die Bilder und konvertiere sie abschließend in einer netzfreundlichen Größe in das JPG-Format. Die lange Bildseite zählt dann 750 Pixel, bei ausgeprägten Querformaten auch mal 900 Pixel, die Auflösung beträgt bildschirmgerechte 72 dpi, und die Dateigröße ist auf 150 KB (etwa 0,15 MB) begrenzt. Das Bild ist dann mit "kpw-photo" signiert.

Wenn jemand ein solches Bild in einem eigenen Web-Projekt verwenden will, kann von mir eine unsignierte Version bekommen, wenn dann auf der Web-Site die Bild-Quelle mit "kpw-photo" angegeben wird. Mir gegenüber unfair und zudem rechtlich nicht in Ordnung ist das Verfahren, aus einem signierten Web-Bild die Signatur zu entfernen (etwa durch "Übermalen" oder "Wegschneiden"). Das ist eine vorsätzliche Verletzung meines Urheberrechtes, die mir keineswegs egal ist.

Achtung: wenn die Bilder bei Facebook eingestellt werden, bitte nur die signierte Version verwenden - Facebook beansprucht nämlich weitgehende Rechte an den Bildern. Einheiten unter Facebook - die Fallstricke

Auswahlbilder: wenn von einem Motiv viele Aufnahmen vorliegen, stelle ich der abgebildeten Person auf Wunsch auch alle Dateien im oben skizzierten Web-Format in unbearbeiteter Form zur Verfügung, damit die Person die passenden Motive selbst auswählt. Dateien für diesen Zweck sind mit "kpw-photo zum Auswählen" signiert und sollen nach der Auswahl gelöscht werden. Nur die ausgewählten Dateien werden dann zu ansehnlichen Bildern bearbeitet.

Printversionen: Wenn Bilder gedruckt werden sollen, konvertiere ich das bearbeitete Bild so, dass ein nicht-komprimiertes JPG mit 300 dpi Auflösung und maximal verfügbarer Kantenlänge entsteht. Die Dateigröße liegt dann im Bereich von 8 MB bis 25 MB. Die Print-Dateien sind nicht signiert, um das Layout des Printprojektes nicht zu beeinträchtigen. Wenn das Printprojekt veröffentlicht wird, ist als Bildquelle in lesbarer Schrift "kpw-photo" anzugeben.

RAW-Versionen: Für Bildinteressenten, die die Bildbearbeitung selbst übernehmen wollen, stelle ich auch die RAW-Dateien zur Verfügung. Dabei muß aber sichergestellt sein, dass meine Bildrechte gewahrt bleiben.

 
Kosten
 

Kosten entstehen für die Bild-AbnehmerInnen nur, wenn mir selbst Kosten entstehen. Das sind dann gegebenenfalls Datenträger- und Portokosten. Wenn ein Shooting verabredet ist, sorgen die MusikerInnen dafür, dass ich ohne Eintritt an der Veranstaltung teilnehmen kann, in der Regel über Aufnahme in die Gästeliste. In den Fällen, in denen eine Anfahrt aus Entfernungs- oder Wettergründen nicht per Fahrrad erfolgen kann, sind mir die Fahrtkosten zu erstatten bzw. ist für meinen Transport zu sorgen.

Shootings außerhalb von Konzerten werden vorher ausgehandelt.

 
Gegenleistung
 
Neben der Wahrung meiner Bilderrrechte erwarte ich nur, dass ich von den aufgenommenen MusikerInnen eine Photographen-Einladung zu der Veranstaltung bekomme, auf der sie ihren ersten Grammy bekommen. Das ist bisher in allen Fällen eingehalten worden ...
 
 
 
Literaturhinweis: Wolfgang Rau: Recht für Fotografen. Der Ratgeber für die fotografische Praxis. Galileo Press Bonn, 2. aktualisierte und erweiterte Auflage 2013.
 
 
Seitenanfang
kpw-photo